Hausordnung
 
1 In den Räumen des BERLINER BUSINESS WOHNZIMMER, in Folge BBW, greifen grundsätzlich alle vom Hausvermieter des Hauses Friedbergstrasse 39 festgelegten Anordnungen seiner Hausordnung.
2 Darüberhinaus gelten nachfolgende Regeln als ausgemacht und verbindlich.
3 Vermeidung von Lärm, störende Geräusche und solche Tätigkeiten, die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, sind zu unterlassen.
4 Allgemeine Ruhezeiten: Täglich in der Zeit von 13:00-15:00 Uhr, von 22:00-07:00 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig.
5 Nutzung von Treppenhaus und Flur. Aus Gründen des Brandschutzes sind die Fluchtwege stets frei zuhalten. Das Abstellen von Fahrrädern etc. auf Treppenabsätzen ist verboten.
6 Nutzung der Kellerräume zur temporären Lagerung von Technik etc. erfolgt auf eigenen Wunsch des Veranstalters. Die Betreiber des BBW übernehmen für eventuell entstehende Beschädigungen am Eigentum wegen Feuchtigkeit im Keller keine Haftung.
7 Die Nutzung elektronischer Haushaltsgeräte (Wasserkocher, Elektroherd, Geschirrspüler und Waschmaschine) erfolgt mit größter Sorgfalt. Für entstehende Schäden, sowie deren Reparatur haftet der Nutzer/Untermieter voll umfänglich.
8 Alle, mit den Anforderungen einer geplanten Veranstaltung im Zusammenhang stehenden räumlichen Veränderungen seitens der Veranstalter (Bilder entfernen, Möbel versetzten etc.) sind mit den Betreibern des BBW abzustimmen und mit größter Sorgfalt auszuführen.
9 Nach Beendigung der Veranstaltung trägt der Veranstalter die Verantwortung für das ordnungsgemäße Herstellen des Ist-Zustandes zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses/ Schlüsselübergabe, bzw. des Beginns seiner Veranstaltung, d.h. auch die notwendige Reinigung.
10 In allen Räumen des BBW gilt ein striktes Rauchverbot, sowie der Umgang mit offenem Licht (Kerzen, Öllämpchen) sind untersagt.
11 Die Schlüsselübergabe erfolgt ausschließlich gegen Zahlung einer Kaution in Höhe von €50,-
12 Für den Fall, dass einer der Betreiber des BBW während der Dauer einer Veranstaltung selbst vor Ort anwesend ist, erübrigt sich eine Schlüsselübergabe
an den Veranstalter/Nutzer.13 Der NutzerIn/Untermieter verpflichtet sich eine Haftpflichtversicherung zu haben aber auch gegen Diebstahl ausreichend versichert zu sein.